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Tiere und Waren tierischer Herkunft; Überwachung des Handels

Die Überwachung des Handels mit Tieren und Waren tierischer Herkunft ist Aufgabe der Amtstierärzte an den Landratsämtern und dient der Einhaltung tierseuchen-, tierschutz- und lebensmittelrechtlicher Vorschriften.

Ansprechpartner - Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.

73 Arzneimittelgesetz, Tierische Nebenprodukte

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