Logo Bayernportal

Überörtliche Rechnungsprüfung; Vorlage von Prüfungsberichten

Die von den überörtlichen Prüfungsorganen, d. h. vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband und von den staatlichen Rechnungsprüfungsstellen der Landratsämter angefertigten Prüfungsberichte müssen der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt werden.

Ansprechpartner - Landratsamt Lichtenfels

Sachgebiet 12 Finanzmanagement und Rechnungswesen, Liegenschaften, Kreiseinrichtungen

Anzahl: 1