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Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen

Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.

Für Sie zuständig

Stadt Oettingen i.Bay.

Stadt Oettingen i.Bay.

Hausanschrift

Schloßstr. 36
86732 Oettingen i.Bay.

Postanschrift

Postfach 1151

86729 Oettingen i.Bay.

Telefon

+49 9082 709-0

Webseite

www.oettingen.de

Leistungsdetails

Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.

Stand: 14.03.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales