Logo Bayernportal

Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen

Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.

Für Sie zuständig

Gemeinde Icking

Gemeinde Icking

Hausanschrift

Mittenwalder Str. 6
82057 Icking

Postanschrift

Mittenwalder Str. 6

82057 Icking

Telefon

+49 8178 9200-0

Webseite

www.icking.de

Leistungsdetails

Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.

Stand: 07.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales