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Ein Au-pair aus einem Staat außerhalb der EU benötigt für die Beschäftigungsaufnahme einen Aufenthaltstitel (Visum bzw. Aufenthaltserlaubnis), der die Ausübung einer Au-pair-Beschäftigung ausdrücklich erlaubt.
und
13:30 Uhr - 17:30 UhrMontag, Dienstag: nachmittags nur nach Vereinbarung
Rathausplatz 4
85049 Ingolstadt
85047 Ingolstadt