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Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel; Beantragung eines Braille-Aufklebers

In der Sehfähigkeit beeinträchtigte Personen können einen transparenten Aufkleber mit Brailleschrift für die Rückseite des Personalausweises, der eID-Karte oder des elektronischen Aufenthaltstitels bei ihrer zuständigen Gemeinde bzw. Ausländerbehörde beantragen.

Verwaltungsgemeinschaft Pfaffenhofen a.d.Roth

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Fr
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Kirchplatz 6
89284 Pfaffenhofen a.d.Roth

Postanschrift

Kirchplatz 6
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