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Kommunale Gleichstellungsarbeit; Informationen

Kommunale Gleichstellungsbeauftragte überwachen und unterstützen die Umsetzung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes auf kommunaler Ebene.

Für Sie zuständig

Gemeinde Neufahrn b.Freising

Hausanschrift

Bahnhofstraße 32
85375 Neufahrn b.Freising

Postanschrift

Postfach 1380

85371 Neufahrn b.Freising

Telefon

+49 8165 9751-0

Webseite

neufahrn.de

Leistungsdetails

Die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten wirken im Gegensatz zu den staatlichen Gleichstellungsbeauftragten nicht nur im internen Dienstbetrieb auf die Gleichberechtigung von Frauen und Männern hin, sondern sie sind für die Gleichstellung von Frauen und Männern in Familie, Beruf und Gesellschaft, also für die gesamte Bevölkerung tätig (Außenwirkung).

Weiterführende Informationen erhalten Sie von Ihrer Gemeinde oder Ihrem Landratsamt.

  • Gleichstellungsbericht; Erstellung

    Die Bayerische Staatsregierung berichtet dem Bayerischen Landtag alle fünf Jahre über die Umsetzung des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

Stand: 07.08.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales