Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Liegt ihr Abgrabungsvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, der Regelungen über die Zulässigkeit, den Standort und die Größe der Abgrabung enthält, kann es genehmigungsfrei sein.
Zugang zum Hauptamt, Standesamt und Bauamt nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Rathausplatz 1
84149 Velden
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