Logo Bayernportal

Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Beantragung einer Genehmigung für Selbstnutzung, Leerstehenlassen und anderweitige Nutzung

Soll geförderter Wohnraum selbst genutzt werden, länger als drei Monate unvermietet leer stehen oder zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden, müssen Sie hierfür eine Genehmigung beantragen.

Große Kreisstadt Germering

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

http://www.germering.de

Hausanschrift

Rathausplatz 1
82110 Germering

Postanschrift

Postfach 1540
82102 Germering