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Wohnungsbindung bei gefördertem Wohnraum; Beantragung einer Genehmigung für Selbstnutzung, Leerstehenlassen und anderweitige Nutzung

Soll geförderter Wohnraum selbst genutzt werden, länger als drei Monate unvermietet leer stehen oder zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden, müssen Sie hierfür eine Genehmigung beantragen.

Landratsamt Lindau (Bodensee)

Öffnungszeiten

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Allgemein

nach Vereinbarung

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Stiftsplatz 4
88131 Lindau (Bodensee)

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Postfach 3322
88105 Lindau (Bodensee)