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Kommunale Bildungseinrichtung; Benutzung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen. Dies gilt auch für die Bildungseinrichtungen, die von einer Kommune betrieben werden.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Oettingen i.Bay. - Geschäftsleitung

Hausanschrift

Schloßstr. 36
86732 Oettingen i.Bay.

Postanschrift

Schloßstr. 36

86732 Oettingen i.Bay.

Telefon

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Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

Stand: 13.09.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales