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Vaterschaftsanerkennung; Beurkundung

Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.

Gemeinde Hohenbrunn

Sachgebiet 2.2 - Bürgerbüro und Standesamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Unser Bürgerbüro hat zusätzlich für Sie geöffnet:

Montag und Donnerstag:  ab 7:15 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch Nachmittag: 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Hausanschrift

Pfarrer-Wenk-Platz 1
85662 Hohenbrunn

Postanschrift

Pfarrer-Wenk-Platz 1
85662 Hohenbrunn