Logo Bayernportal

Vaterschaftsanerkennung; Beurkundung

Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.

Gemeinde Tiefenbach

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Mi
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Hauptstr. 42
84184 Tiefenbach

Postanschrift

Hauptstr. 42
84184 Tiefenbach