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Vaterschaftsanerkennung; Beurkundung

Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.

Stadt Wasserburg a.Inn

Standesamt und Friedhofsamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

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Fr
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Das Amt für Soziales öffnet Dienstag nur nach Terminvereinbarung.

Hausanschrift

Marienplatz 2
83512 Wasserburg a.Inn

Postanschrift

Postfach 1680
83506 Wasserburg a.Inn