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Sozialhilfe; Beantragung von Hilfe zum Lebensunterhalt

Reicht Ihr Einkommen oder Vermögen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) erhalten.

Stadt Rosenheim

IV/50 - Sozial-, Wohnungs- und Versicherungsamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Erreichbarkeit telefonisch oder per E-Mail: Montag – Donnerstag, 08:00 – 12:30 und 13:30 – 17:00 Uhr, Freitag 08:00 – 13:00 Uhr

Hausanschrift

Reichenbachstr. 8
83022 Rosenheim

Postanschrift

Postfach 1209
83013 Rosenheim