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Jagdaufseher; Beantragung der Bestätigung

In einem Jagdbezirk obliegt der Jagdschutz neben den zuständigen öffentlichen Stellen dem Jagdausübungsberechtigten, sofern er Inhaber eines Jagdscheines ist, und den von der Kreisverwaltungsbehörde bestätigten Jagdaufsehern.

Ansprechpartner - Landratsamt Dillingen a.d.Donau

Fachbereich 33 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gewerbe

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