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Gemeinden können ein Modernisierungs- oder Instandsetzungsgebot anordnen, wenn eine bauliche Anlage Mängel oder Missstände aufweist, die durch entsprechende Maßnahmen beseitigt werden können.
und
14:00 Uhr - 17:30 Uhrund
14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Marktplatz 2
97246 Eibelstadt
Marktplatz 2
97246 Eibelstadt