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Wohnraum darf in Gemeinden, die eine Zweckentfremdungssatzung erlassen haben, nur mit ihrer behördlichen Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden.
und
16:30 Uhr - 17:30 UhrBitte erfragen Sie die aktuellen Öffnungszeiten!
Hauptstraße 38
91731 Langfurth
Hauptstr. 38
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