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Wohnraum darf in Gemeinden, die eine Zweckentfremdungssatzung erlassen haben, nur mit ihrer behördlichen Genehmigung anderen als Wohnzwecken zugeführt werden.
Montag 08.00 - 12.30 Uhr
Dienstag 14.00 - 16.30 Uhr *
Mittwoch 08.00 - 12.30 Uhr *
Donnerstag 14.00 - 18.30 Uhr
Freitag 08.00 - 12.30 Uhr *
* nur mit Termin
Rebhuhnstr. 18
82140 Olching
Postfach 1260
82134 Olching