Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.
und
13:00 Uhr - 15:30 Uhrund
14:30 Uhr - 18:30 Uhr
Hauptstraße 15
96155 Buttenheim
Hauptstraße 15
96155 Buttenheim