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Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist. Anzeigepflichtig sind Bestattungsunternehmen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie sonstige Einrichtungen.
und
13:00 Uhr - 17:00 Uhrund
13:00 Uhr - 17:00 Uhrund
13:00 Uhr - 17:00 Uhrund
13:00 Uhr - 17:00 UhrFreitag Nachmittag nur Bürgerbüro (Melde-, Pass-, Gewerbewesen, Beglaubigungen etc.)
Die Erreichbarkeit einiger Mitarbeiter weicht von den allgemeinen Öffnungszeiten ab!
Bitte informieren Sie sich dazu hier: Mitarbeiterliste
Sommerstr. 15
84326 Falkenberg
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