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Leichenpass; Beantragung der Ausstellung

Ein Leichenpass ist bei Überführungen innerhalb des Bundesgebietes oder ins Ausland erforderlich, wenn das Land, in das eine Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Land, einen Leichenpass verlangt.

Markt Jettingen-Scheppach

Ordnungsamt / Friedhofswesen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:15 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:15 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:15 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:15 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:15 Uhr
sowie nach Vereinbarung mit dem jeweiligen Ansprechpartner.

Hausanschrift

Hauptstr. 55
89343 Jettingen-Scheppach

Gemeindeverwaltung

Postanschrift

Postfach 33
89341 Jettingen-Scheppach