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Leichenpass; Beantragung der Ausstellung

Ein Leichenpass ist bei Überführungen innerhalb des Bundesgebietes oder ins Ausland erforderlich, wenn das Land, in das eine Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Land, einen Leichenpass verlangt.

Gemeinde Stegaurach

Fachbereich Bürgerservice

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
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+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Schloßplatz 1
96135 Stegaurach

Postanschrift

Postfach 61
96133 Stegaurach