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Gelegentliches Feilbieten von Waren; Beantragung einer Erlaubnis

Wenn Sie zu einem besonderen Anlass, etwa zu einem öffentlichen Fest, einer Messe oder einem Markt Waren zum Sofortverkauf anbieten möchten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis von der zuständigen Stelle. Es ist keine Reisegewerbekarte erforderlich.

Gemeinde Langfurth

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

16:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

Bitte erfragen Sie die aktuellen Öffnungszeiten!

Hausanschrift

Hauptstraße 38
91731 Langfurth

Postanschrift

Hauptstr. 38
91731 Langfurth