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Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Markt Rattelsdorf

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Do
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und

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Fr
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96179 Rattelsdorf

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Postfach 1153
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