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Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.
und
16:00 Uhr - 17:00 Uhrund
15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Grabenstr. 26
96179 Rattelsdorf
Postfach 1153
96179 Rattelsdorf