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Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.
und
14:00 Uhr - 17:00 Uhrund
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Rathausplatz 1
86399 Bobingen
Postfach 1310
86394 Bobingen