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Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Markt Buttenheim

Standesamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:30 Uhr - 18:30 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Hauptstraße 15
96155 Buttenheim

Postanschrift

Hauptstraße 15
96155 Buttenheim