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Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Markt Schmidmühlen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
8:30 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Rathausstr. 1
92287 Schmidmühlen

Postanschrift

Rathausstr. 1
92287 Schmidmühlen