Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.
Feldafinger Str.4
82343 Pöcking
Postfach 03
82341 Pöcking