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Todesbescheinigung; Weitergabe

Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgestellt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden.

Gemeinde Kalchreuth

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
9:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
9:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Rathausstraße 1
90562 Kalchreuth

Postanschrift

Rathausstraße 1
90562 Kalchreuth