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Lebensmittelpersonal; Anmeldung zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.

Landratsamt Altötting

Sg. 72 - Infektions- und Umwelthygiene

Öffnungszeiten

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Allgemein

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84503 Altötting

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Vinzenz-von-Paul-Straße 8
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