Logo Bayernportal

Schornsteinfegerarbeiten; Meldung bei Nichtveranlassung

Werden die durchzuführenden Schornsteinfegerarbeiten nicht durchgeführt bzw. der/dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/in nicht innerhalb der Frist nachgewiesen, so meldet diese/r dies der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde.

Ansprechpartner - Stadt Weiden i.d.OPf.

Ordnungs- und Gewerbewesen

Anzahl: 1