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Für die Verfolgung von Dienstvergehen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern kreisangehöriger Gemeinden sind die Landratsämter zuständig, bei Dienstvergehen von Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern kreisfreier Städte sind die Regierungen zuständig.
Weitere Infos siehe:
Kronacher Str. 30
96215 Lichtenfels
Postfach 13 40
96203 Lichtenfels