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Prüfungswesen; Örtliche Rechnungsprüfung der Gemeinde

Die Rechnungsprüfung soll einen ordnungsgemäßen, sparsamen und wirtschaftlichen Umgang der Gemeinde mit den ihr anvertrauten Mitteln sicherstellen.

Für Sie zuständig

Gemeinde Neunkirchen a.Sand

Gemeinde Neunkirchen a.Sand

Hausanschrift

Hirtenweg 2-4
91233 Neunkirchen a.Sand

Postanschrift

Hirtenweg 2-4

91233 Neunkirchen a.Sand

Telefon

+49 9123 9717-0

Leistungsdetails

Die örtliche Rechnungsprüfung erstreckt sich insbesondere darauf, ob

  • die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan eingehalten worden sind,
  • die Einnahmen bzw. Einzahlungen rechtzeitig eingehen,
  • bei Stundung, Niederschlagung und Erlass ordnungsgemäß verfahren wurde,
  • Beschlüsse der Beschlussgremien richtig ausgeführt wurden,
  • Ausgaben bzw. Auszahlungen unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse als notwendig und angemessen anzusehen sind,
  • die Buchungen ausreichend belegt sind und
  • die in den Nachweisungen erfassten Vermögensgegenstände vollständig vorhanden sind.

Die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe und der Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen unterliegen ebenfalls der örtlichen Rechnungsprüfung. Durchgeführt wird die Rechnungsprüfung je nach Größe der Gemeinde durch den Gemeinderat oder den Rechnungsprüfungsausschuss. In Gemeinden in denen ein Rechnungsprüfungsamt eingerichtet ist, ist dieses umfassend als Sachverständiger hinzuzuziehen. 

Stand: 09.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration