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Sportstätte des Landkreises oder der kreisfreien Stadt; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung

Wenn die Turnhallen oder Sportplätze des Landkreises oder der kreisfreien Stadt nicht schulisch genutzt werden, können sie Vereinen und sonstigen Vereinigungen gegen Gebühr insbesondere zu Trainingszwecken, für Turniere und Verbandsspiele zur Verfügung gestellt werden.

Landratsamt Lindau (Bodensee)

Öffnungszeiten

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nach Vereinbarung

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88131 Lindau (Bodensee)

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Postfach 3322
88105 Lindau (Bodensee)