Logo Bayernportal

Kommunale Bäder; Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht

Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.

Für Sie zuständig

Gemeinde Langdorf

Gemeinde Langdorf

Hausanschrift

Hauptstr. 8
94264 Langdorf

Postanschrift

Hauptstr. 8

94264 Langdorf

Telefon

+49 9921 9411-0

Webseite

www.langdorf.de

Leistungsdetails

Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.

Stand: 07.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales