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Kommunale Bäder; Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht

Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.

Für Sie zuständig

Gemeinde Rottach-Egern - Hauptverwaltung, Geschäftsleitung

Gemeinde Rottach-Egern

Hausanschrift

Nördliche Hauptstraße 23
83700 Rottach-Egern

I. OG

Postanschrift

Nördliche Hauptstraße 23

83700 Rottach-Egern

Leistungsdetails

Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.

Stand: 07.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales