Logo Bayernportal

Kommunale Bäder; Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht

Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.

Ansprechpartner - Gemeinde Leiblfing

Geschäftsleitung

Anzahl: 1