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Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in Ihrem Besitz befinden.

Ansprechpartner - Gemeinde Hohenbrunn

Sachgebiet 3.4 - Kaufmännische Werkleitung und Liegenschaften

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