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Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in Ihrem Besitz befinden.
und
14:00 Uhr - 17:00 Uhrund
14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Rathausplatz 1
86399 Bobingen
Postfach 1310
86394 Bobingen