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Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in Ihrem Besitz befinden.
und
15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Rathausplatz 1
85622 Feldkirchen
Postfach 1249
85619 Feldkirchen