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Tarifliche Lehrkräfte an staatlichen Schulen (ausgenommen Gymnasien, Realschulen, FOS/BOS, Studienkollegs und Heimschulen); Beantragung der Regelung des Dienstverhältnisses

Die Einstellung und Beauftragung von bestimmten Lehrkräften an staatlichen Schulen (ausgenommen Gymnasien, Realschulen, FOS/BOS, Studienkollegs und Heimschulen) muss bei der zuständigen Regierung beantragt werden.

Regierung von Oberbayern

Sachgebiet 43 - Schulpersonal

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Allgemein

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Hinweis: Wir empfehlen eine vorherige Terminvereinbarung bei persönlichen Vorsprachen

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