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Krankenhausversorgung; Sicherstellung

Die Landkreise und kreisfreie Städte müssen die Krankenhausversorgung Ihrer Bürgerinnen und Bürger gewährleisten.

Ansprechpartner - Landratsamt Miesbach

43 Gesundheitsschutz, -vorsorge / Tuberkuloseüberwachung

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