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Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Bgm.-Ledermann-Str. 1
86825 Bad Wörishofen
Postfach 1663
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