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Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Stadt Grafenwöhr

Ordnungsamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
09:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
09:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

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92655 Grafenwöhr

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Pechhofer Str. 18
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