Logo Bayernportal

Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Ansprechpartner - Stadt Teublitz

Fachbereich 1 Sachgebiet 1.1 Bürgerdienstleistungen/Bürgerbüro

Anzahl: 1