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Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Markt Rennertshofen

Bürgeramt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Marktstr. 18
86643 Rennertshofen

Postanschrift

Marktstraße 18
86643 Rennertshofen