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Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Gemeinde Langfurth

Vorzimmer Geschäftsleitung / Gewerbeamt / EDV

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

16:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

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Hausanschrift

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91731 Langfurth

Postanschrift

Hauptstr. 38
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