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Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.
und
16:30 Uhr - 17:30 UhrBitte erfragen Sie die aktuellen Öffnungszeiten!
Hauptstraße 38
91731 Langfurth
Hauptstr. 38
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