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Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.

Gemeinde Pöcking

Ordnungs- und Gewerbeamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

+ nach Vereinbarung
Bitte vereinbaren Sie weiterhin einen Termin für Ihr persönliches Anliegen: 08157/9306-0. Vielen Dank.

Hausanschrift

Feldafinger Str.4
82343 Pöcking

Postanschrift

Postfach 03
82341 Pöcking