Logo Bayernportal

Führerschein; Beantragung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen

In besonderen Einzelfällen sind zur Vermeidung von Härten Ausnahmen möglich. Zuständig für die Gewährung von Ausnahmen, die die Fahrerlaubnis betreffen, sind die Fahrerlaubnisbehörden in den Kreisverwaltungsbehörden.

Landratsamt Rosenheim

Sachgebiet 53 - Verkehrswesen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
7:30 Uhr - 13:00 Uhr
Di
7:30 Uhr - 13:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
7:30 Uhr - 13:00 Uhr
Do
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Äußere Oberaustraße 4
83026 Rosenheim

Postanschrift

Postfach 100465
83004 Rosenheim